01. Zahlungsbedingungen

Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch dann für alle geschäftlichen Beziehungen, wenn sie nicht besonders schriftlich bestätigt worden sind. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht.
Unsere Angebote und Preise sind freibleibend: Irrtum vorbehalten. Massgebend sind die am Tage der
Lieferung gültigen Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Abschlagszahlungen zahlbar sofort nach Rechnungseingang bzw. zu vereinbarten Fälligkeitsterminen. Einzel- oder Schlussrechnungen innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang. Skontoabzüge können nicht gewährt werden, da unsere Leistungen überwiegend lohnabhängig sind. Für den Fall, dass ein Festpreis vereinbart wurde, bezieht dieser sich nur auf die direkt von der Firma PUNKT VIER auszuführende
Leistungen. Preissteigerungen unserer Lieferanten werden in voller Höhe an den Auftraggeber weitergegeben.
Für den Fall, dass Abschlagszahlungen und Vorschusszahlungen zu einem bestimmten Datum vereinbart sind, treten Verzugsfolgen ohne Mahnung bei Überschreitung ein. Die Firma PUNKT VIER ist im Falle des Verzuges berechtigt, Zinsen von 4% p.a. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen. Bei Vereinbarung von Vorschusszahlungen ist die Firma PUNKT VIER berechtigt, den Arbeitsbeginn zu verweigern, wenn die Zahlung nicht termingerecht eingegangen ist. Bei nicht termingerechten Zahlungseingänge verlängert sich der Fertigstellungstermin dementsprechend.

02. Eigentumsvorbehalt

Von uns gelieferte Materialien und Leistungen bleiben unser Eigentum solange, bis der Erwerber sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung oder aus sonstigem Rechtsgrund bezahlt hat. Der Erwerber ist nicht berechtigt, Materialien oder Leistungen zu verpfänden bzw. zur Sicherung an Dritte zu übereignen. Werden seitens des Erwerbers Materialien oder Leistungen verändert oder weiter bearbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Bei Vermischung mit fremden Sachen oder Leistungen erwerben wir hieran das Eigentum gemäss §947 BGB.

03. Abnahme

Der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet. Rücksendungen dürfen ohne vorherige gegenseitige Verständigung nicht erfolgen. Sollte die Ware infolge Nichtabnahme durch den Käufer bei einem Spediteur eingelagert werden müssen, so hat der Käufer ausser den Lagerkosten auch die durch die Lagerung selbst möglicherweise auftretenden Schäden an der Sache zu tragen.

04. Gewährleistung

Hinsichtlich der Gewährleistung wird auf die Vorschrift des VOB verwiesen. Die Gestaltung der künstlerischen Einzelheiten bleibt der Firma PUNKT VIER überlassen. Gewährleistungsansprüche, die sich darauf stützen, dass die künstlerische Gestaltung nicht den Vorstellungen des Auftraggebers entspricht, sind ausgeschlossen.

05. Mängelrügen

Berechtigen weder zur Zurückhaltung des Kaufpreises, noch zur Abnahmeverweigerung.

06. Liefertermine

Die angegebenen Lieferfristen gelten als ungefähr unter dem Vorbehalt termingerechter Selbstbelieferung und werden nach Möglichkeit eingehalten. Wird eine Frist durch den Eintritt von Umständen verzögert, die nicht von der Firma PUNKT VIER verschuldet worden sind, so verlängert sich die Frist angemessen. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

07. Nebenabreden

Alle mündlichen Nebenvereinbarungen sind ungültig. Alle weiteren getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, mit Unterschriften von beiden Vertragspartnern.

08. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages.