01. Zahlungsbedingungen
Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch dann
für alle geschäftlichen Beziehungen, wenn sie nicht
besonders schriftlich bestätigt worden sind. Abweichende
Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht.
Unsere Angebote und Preise sind freibleibend: Irrtum vorbehalten.
Massgebend sind die am Tage der
Lieferung gültigen Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Abschlagszahlungen zahlbar sofort nach Rechnungseingang bzw. zu
vereinbarten Fälligkeitsterminen. Einzel- oder Schlussrechnungen
innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang. Skontoabzüge
können nicht gewährt werden, da unsere Leistungen überwiegend
lohnabhängig sind. Für den Fall, dass ein Festpreis
vereinbart wurde, bezieht dieser sich nur auf die direkt von der
Firma PUNKT VIER auszuführende
Leistungen. Preissteigerungen unserer Lieferanten werden in voller
Höhe an den Auftraggeber weitergegeben.
Für den Fall, dass Abschlagszahlungen und Vorschusszahlungen
zu einem bestimmten Datum vereinbart sind, treten Verzugsfolgen
ohne Mahnung bei Überschreitung ein. Die Firma PUNKT VIER
ist im Falle des Verzuges berechtigt, Zinsen von 4% p.a. über
dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
geltend zu machen. Bei Vereinbarung von Vorschusszahlungen ist
die Firma PUNKT VIER berechtigt, den Arbeitsbeginn zu verweigern,
wenn die Zahlung nicht termingerecht eingegangen ist. Bei nicht
termingerechten Zahlungseingänge verlängert sich der
Fertigstellungstermin dementsprechend.
02. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Materialien und Leistungen bleiben unser
Eigentum solange, bis der Erwerber sämtliche Forderungen
aus der Geschäftsverbindung oder aus sonstigem Rechtsgrund
bezahlt hat. Der Erwerber ist nicht berechtigt, Materialien oder
Leistungen zu verpfänden bzw. zur Sicherung an Dritte zu
übereignen. Werden seitens des Erwerbers Materialien oder
Leistungen verändert oder weiter bearbeitet, erstreckt sich
unser Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Bei Vermischung
mit fremden Sachen oder Leistungen erwerben wir hieran das Eigentum
gemäss §947 BGB.
03. Abnahme
Der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet. Rücksendungen
dürfen ohne vorherige gegenseitige Verständigung nicht
erfolgen. Sollte die Ware infolge Nichtabnahme durch den Käufer
bei einem Spediteur eingelagert werden müssen, so hat der
Käufer ausser den Lagerkosten auch die durch die Lagerung
selbst möglicherweise auftretenden Schäden an der Sache
zu tragen.
04. Gewährleistung
Hinsichtlich der Gewährleistung wird auf die Vorschrift
des VOB verwiesen. Die Gestaltung der künstlerischen Einzelheiten
bleibt der Firma PUNKT VIER überlassen. Gewährleistungsansprüche,
die sich darauf stützen, dass die künstlerische Gestaltung
nicht den Vorstellungen des Auftraggebers entspricht, sind ausgeschlossen.
05. Mängelrügen
Berechtigen weder zur Zurückhaltung des Kaufpreises, noch
zur Abnahmeverweigerung.
06. Liefertermine
Die angegebenen Lieferfristen gelten als ungefähr unter
dem Vorbehalt termingerechter Selbstbelieferung und werden nach
Möglichkeit eingehalten. Wird eine Frist durch den Eintritt
von Umständen verzögert, die nicht von der Firma PUNKT
VIER verschuldet worden sind, so verlängert sich die Frist
angemessen. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr
des Bestellers. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter
Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.
07. Nebenabreden
Alle mündlichen Nebenvereinbarungen sind ungültig.
Alle weiteren getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich
erfolgen, mit Unterschriften von beiden Vertragspartnern.
08. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt
nicht die Gültigkeit des Vertrages.